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Gericht verbietet Nazi –Demo in Greifswald
Das Verwaltungsgericht Gericht Greifswald heute hat in erster Instanz das Versammlungsverbot der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gegen den Aufmarsch der NPD in Greifswald am 1. Mai bestätigt. Begründet wird das mit dem § 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch.
Hier heißt es, „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verleumdet … wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünf Jahren bedroht.“ Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das von der NPD gewählte Demonstrationsmotto „Unsere Heimat - unsere Arbeit! Fremdarbeiterinvasion stoppen" diesen Straftatbestand erfüllt. Durch die Nutzung der Begriffe Fremdarbeiter und Invasion in Bezug auf polnische Arbeitskräfte in der BRD werde die Menschenwürde dieses Teils der Bevölkerung angegriffen. Die öffentliche Ordnung sei gefährdet, dem könne nur durch das Verbot der angemeldeten Versammlung begegnet werden, heißt im Beschluss des Gerichtes.
Damit folgte das Verwaltungsgericht der Argumentation der Stadt Greifswald.
Über die Entscheidung herrscht im Greifswalder Rathaus große Freude. Senator für öffentliche Ordnung Ulf Dembski: „Unsere Stadt steht für Toleranz, Gewaltfreiheit und Internationalität. Menschenverachtende Äußerungen werden wir nicht dulden.“





