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Keine Genehmigung für Abbruch der Stralsunder Straße
30. April 2012
Der Gebäudekomplex Stralsunder Str. 10/11 kann vorerst nicht abgerissen werden. Das hat die Bauaufsichtsbehörde der Universitäts- und Hansestadt im Einvernehmen mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege entschieden.
Zur Begründung hieß es, das Petruswerk als Antragsteller habe nicht sämtliche Möglichkeiten für den Erhalt ausreichend geprüft. Für eine Beseitigung des Denkmals lägen daher nicht alle Voraussetzungen vor.
Das Petruswerk kann jetzt den Rechtsweg beschreiten und Widerspruch einlegen.
Bei einem Abrissantrag muss der Antragsteller unter anderem nachweisen, dass der Erhalt unzumutbar ist und es auch keinen anderen Interessenten gibt, der das Gebäude wirtschaftlich betreiben könnte.





