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Baustellen
Baustellen befinden sich häufig in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung und anderen zu schützenden Einrichtungen. Sie sind zwar zeitlich begrenzt, aber häufig mit erheblichen Lärm und Staubbelastungen verbunden.
Lärmintensive Arbeiten sind auf den Zeitraum werktags von 7 – 20 Uhr beschränkt. Es sind die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten.
Nächtliche Bauarbeiten sind außer in reinen Industrie- und Gewerbegebieten unzulässig.
In begründeten Einzelfällen bzw. bei überwiegendem öffentlichem Interesse kann bei der unteren Immissionsschutzbehörde ein Antrag auf Nachtarbeit gestellt werden.
Es sind, soweit verfügbar, lärmarme Baumaschinen einzusetzen. Die entsprechenden Baumaschinen sind mit dem deutschen bzw. europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet.
Hier können Sie folgende Merkblätter im PDF-Dokument herunterladen:
- Merkblatt zur Beantragung von Nachtarbeitsgenehmigungen für Baustellen
- Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Luftverunreinigungen und Baulärm bei der Durchführung von Abbrucharbeiten





