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Sport- und Freizeitlärm
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt es zahlreiche Sport- und Freizeitanlagen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Die Geräusche von Freizeitanlagen (Openair – Konzerte und Filmvorführungen, Volksfeste, Rummelplätze, u. a.) treten häufig in Zeiten auf, in denen das Ruhebedürfnis der Bevölkerung am Größten ist.
Die zulässigen Lärmimmissionen sind in der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Freizeitlärm-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Hier ist auch geregelt, dass pro Kalenderjahr und Einwirkungsort 10 lautere Veranstaltungen stattfinden können.
Die Immissionsrichtwerte für diese Ereignisse betragen tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A) und nachts 55 dB(A).
Der zulässige Lärmpegel wird vor geöffnetem Fenster der betroffenen Anwohner gemessen.
Veranstalter von Openair - Events haben ihre Veranstaltung bei der unteren Immissionsschutzbehörde anzumelden. Das gleiche gilt für laute Veranstaltungen in Gebäuden, wenn zu erwarten ist, dass die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse in Anspruch genommen werden müssen.
Weitere Informationen unter: Openair-Veranstaltungsorte - eine Untersuchung auf der Grundlage der Freizeitlärm-Richtlinie Mecklenburg-Vorpommern.
Hier können Sie sich das Antragsformular auf dem Betrieb von Musik und Beschallungsanlagen als PDF-Dokument herunterladen.




