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Die Hausnummernvergabe
Hausnummern werden auf schriftlichem Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten vergeben.
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein Antrag (können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen) mit folgenden Angaben einzureichen:
- Eigentümer: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
- Antragsteller: Name, Vorname, Adresse, (Telefonnummer)
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
- Lageplan mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges.
Sie können den Antag auch formlos per E-Mail, auf dem Postweg oder per Fax einreichen.
Die Kontaktdaten zum Ansprechpartner und wie Sie uns erreichen, erfahren Sie hier.
Die Vergabe der Hausnummer ist gebührenpflichtig.
Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bearbeitet.
Die Zuteilung der Hausnummer (Bescheid) dient zur Vorlage bei der Meldebehörde.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hausnummernsatzung (Können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.




