Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Sitzungsglocke, Rathaustuer und Schild mit der Beschriftung "Nichtoeffentliche Sitzung"

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Die Fraktionen in der Bürgerschaft

Die Gemeindevertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten.

Eine Fraktion muss in Städten mit mehr als 37 Gemeindevertretern aus mindestens vier Mitglieder bestehen (§ 23 Abs. 5 KV M-V).


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