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- 3.6: Ausbildung bei der Stadt
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- 3.8: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
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- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

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- Schultafel

- Kinder
Kinder-und Jugendärztlicher Dienst
- Begutachtungen von Kindern zwischen 0 und 18 Jahren: im Rahmen der Eingliederungshilfe für von körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher werden Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen (z.B. Frühförderung, Logopädie usw.) ausgesprochen, Zusammenarbeit erfolgt mit dem Amt für Jugend, Soziales und Familie
- Hausbesuche: im Rahmen einer möglichen Krisenintervention, bei Schulproblemen, zur Vermittlung und Beratung von Hilfsangeboten, Elternberatung bei Erziehungsschwierigkeiten usw., Kontaktaufnahme über Sozialarbeiterin ->
- Impfungen: Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen gemäß der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)
- Reihenuntersuchungen in Schulen: Pflichtuntersuchung der 4. und 8. Klassen zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen, in Sonderschulen jährlich
- Schuleingangsuntersuchung: Pflichtuntersuchung in Mecklenburg-Vorpommern, untersucht werden von Januar bis April des Einschulungsjahres alle Kinder, welche bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden
Impfkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern
U8/U9-Untersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9:
Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen führt Ihr Hausarzt durch:
U1: 1. Lebensstunde
U2: 3.-10. Tag
U3: 4.-6. Woche
U4: 3.-4. Monat
U5: 6.-7. Monat
U6: 10.-12. Monat
U7: 21.-24. Monat
U7A: 3 Jahre
U8: 4 Jahre
U9: 5 Jahre
Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen wird durch die Servicestelle am Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) überwacht.
Falls Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte den Termin einer Untersuchung verpassen, werden Sie schriftlich erinnert.
Sollten das Kind dann weiterhin nicht beim Arzt vorgestellt werden, wird das dem Gesundheitsamt gemeldet und eine Sozialarbeiterin führt einen Hausbesuch durch. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhält das Jugendamt eine Meldung.
