Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Kinder-Einschulung-Hände-im Gras; Quelle: Presse

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Schultafel; Quelle: HNM
Schultafel
Kinder; Quelle: Presse
Kinder

Kinder-und Jugendärztlicher Dienst

  • Begutachtungen von Kindern zwischen 0 und 18 Jahren: im Rahmen der Eingliederungshilfe für von körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher werden Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen (z.B. Frühförderung, Logopädie usw.) ausgesprochen, Zusammenarbeit erfolgt mit dem Amt für Jugend, Soziales und Familie 
  • Hausbesuche: im Rahmen einer möglichen Krisenintervention, bei Schulproblemen, zur Vermittlung und Beratung von Hilfsangeboten, Elternberatung bei Erziehungsschwierigkeiten usw., Kontaktaufnahme über Sozialarbeiterin ->
  • Impfungen: Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen gemäß der STIKO  (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)
  • Reihenuntersuchungen in Schulen: Pflichtuntersuchung der 4. und 8. Klassen zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen, in Sonderschulen jährlich
  • Schuleingangsuntersuchung: Pflichtuntersuchung in Mecklenburg-Vorpommern, untersucht werden von Januar bis April des Einschulungsjahres alle  Kinder, welche bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden       

Impfkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Impfkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und allgemeine Empfehlungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS-MV) 


U8/U9-Untersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9:

Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen führt Ihr Hausarzt durch:

U1:   1. Lebensstunde

U2:   3.-10. Tag

U3:   4.-6. Woche

U4:   3.-4. Monat

U5:   6.-7. Monat

U6:   10.-12. Monat

U7:   21.-24. Monat

U7A:  3 Jahre

U8:   4 Jahre 

U9:   5 Jahre

Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen wird durch die Servicestelle am Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) überwacht.
Falls Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte den Termin einer Untersuchung verpassen, werden Sie schriftlich erinnert.
Sollten das Kind dann weiterhin nicht beim Arzt vorgestellt werden,  wird das dem Gesundheitsamt gemeldet und eine Sozialarbeiterin führt einen Hausbesuch durch. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erhält das Jugendamt eine Meldung.   

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