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Abwehrender Brandschutz

- Brand eines Baggers 2005
Die Feuerwehren haben Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bekämpfen, die durch Brände, Explosionen, Naturereignisse wie z.B. Stürme und ähnliche Ereignisse entstehen.
Weiterhin sind sie zuständig für die Technische Hilfeleistung, z.B. nach Verkehrsunfällen. Sie nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben bei der Wasserrettung sowie bei der Beseitigung von Umweltgefahren wahr.
In Katastrophenfällen bzw. bei Großschadenslagen erfolgt die Gefahrenabwehr im Zusammenwirken mit Hilfsorganisationen, wie z.B. dem DRK und dem THW.
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden diese Aufgaben durch eine Berufs- sowie eine Freiwillige Feuerwehr wahrgenommen
In Vorbereitung einer effektiven Brandbekämpfung werden für Schwerpunktobjekte Einsatzpläne erstellt und während Übungen erprobt.
In bestimmten Zeitabständen machen sich die Einsatzkräfte, insbesondere bei größeren Objekten, wie z.B. des Klinikums, vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut.




