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Umzugsbeihilfe. Wer bekommt sie und wie erhält man sie?
150 Euro Umzugsbeihilfe bei Ausbildung und Studium bei Hauptwohnung in Greifswald
Umzugsbeihilfe - was ist das?
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt erstmalig ab dem Jahr 2005 auf Antrag eine Umzugsbeihilfe an Auszubildende und Studenten, die sich in Greifswald ausbilden lassen bzw. studieren und ihre Hauptwohnung aus diesem Grund erstmals von außerhalb in die Stadt Greifswald verlegen. Nach erfolgter Anmeldung der Hauptwohnung kann der Auszubildende bzw. der Student die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 € bei der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt persönlich beantragen, wenn er diese bis einschließlich 31.12. des Beantragungsjahres hält. Die Beihilfe wird für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums nur einmal gewährt. Zu Unrecht erhaltene Beihilfen werden von der Universitäts- und Hansestadt zurückgefordert.
Umzugsbeihilfe - wer bekommt sie?
Die Regelung gilt für Auszubildende und Studierende der in Greifswald ansässigen Berufsschulen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
Umzugsbeihilfe- wer zahlt sie aus?
Die Auszahlung erfolgt ganzjährig in der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, bei der die Anträge persönlich eingereicht werden können. Wird die Beihilfe in der anlässlich der Immatrikulation einmal im Jahr eingerichteten Sondermeldestelle beantragt, erfolgt die Auszahlung sofort als Barscheck.
Möglich ist auch auf Wunsch die Auszahlung per Banküberweisung.
Zusätzlich zum Antrag auf Umzugsbeihilfe ist unbedingt der Personalausweis (ggf. Reisepass) sowie die Immatrikulationsbescheinigung (ggf. der Studentenausweis) bzw. der Ausbildungsvertrag vorzulegen.
Meldebehörde - wo finde ich diese?
ganzjährig:
im Ordnungsamt
Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten/Standesamt
Spiegelsdorfer Wende Haus 1
Zimmer 102-106
Öffnungszeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Einmal jährlich anlässlich der Immatrikulation zum Wintersemester: in der Sondermeldestelle im Rathauskeller
Sondermeldestelle vom 5. bis zum 16. Oktober 2009
Rathauskeller
Montag - Donnnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr







