Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Umzugsbeihilfe

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Umzugsbeihilfe - was ist das?

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt erstmalig ab dem Jahr 2005 auf Antrag eine Umzugsbeihilfe an Auszubildende und Studenten, die sich in Greifswald ausbilden lassen bzw. studieren und ihre Hauptwohnung aus diesem Grund erstmals von außerhalb in die Stadt Greifswald verlegen. Nach erfolgter Anmeldung der Hauptwohnung kann der Auszubildende bzw. der Student persönlich die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 € bei der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt beantragen. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende bzw. Student den Hauptwohnsitz bis einschließlich 31.12. des Beantragungsjahres hält. Die Beihilfe wird für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums nur einmal gewährt. Zu Unrecht erhaltene Beihilfen werden von der Universitäts- und Hansestadt zurückgefordert.

Umzugsbeihilfe - wer bekommt sie?

Die Regelung gilt für Auszubildende der in Greifswald ansässigen Berufsschulen in kommunaler und freier Trägerschaft und Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.

Umzugsbeihilfe- wer zahlt sie aus?

Die Auszahlung erfolgt ganzjährig in der Meldebehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, bei der die Anträge persönlich eingereicht werden können. Wird die Beihilfe in der anlässlich der Immatrikulation einmal im Jahr eingerichteten Sondermeldestelle beantragt, erfolgt die Auszahlung sofort als Barscheck. Möglich ist auf Wunsch auch die Auszahlung per Banküberweisung.
Zusätzlich zum Antrag auf Umzugsbeihilfe ist unbedingt der Personalausweis (ggf. Reisepass) sowie die Immatrikulationsbescheinigung (ggf. der Studentenausweis) bzw. der Ausbildungsvertrag vorzulegen.

Information zur Umzugsbeihilfe für das Jahr 2012

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 20. Februar 2012 dem Haushaltsplan für 2012 ihre Zustimmung gegeben. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Haushaltssituation im Zusammenhang mit der Umstellung von der kameralistischen auf die doppische Haushaltsführung sowie der Kreisgebietsreform mehrheitlich der Beschluss gefasst worden ist, dass im Jahr 2012 die einmalige Umzugsbeihilfe für Auszubildende und Studenten in Höhe von 150,00 € ausgesetzt wird.

Der Beschluss der Bürgerschaft widerspricht nicht der Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung vom 21. September 2005, denn nach § 3 dieser Satzung ist die Beihilfe freiwillig. Daher besteht kein Anspruch auf Gewährung.

Meldebehörde - wo finde ich diese?

ganzjährig:

im Ordnungsamt
Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten/Standesamt
Spiegelsdorfer Wende Haus 1
Zimmer 102-106

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 Uhr  bis 12:00 Uhr  und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstag von 09:00  bis 12:00 Uhr  und von 14:00  bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 09:00  bis 12:00 Uhr

Einmal jährlich anlässlich der Immatrikulation zum Wintersemester findet Anfang Oktober eine Sondermeldestelle im Rathauskeller statt.

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