Hauptnavigation
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt (Landkreis)
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Ratsinformationssystem
- 3.7: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

Klickpfad - Hier befinden Sie sich
Inhaltsbereich
Beurkundungen
Beurkundung Geburt
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, benötigen für die Beurkundung einer Geburt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
- Sorgeerklärung
Eltern, die miteinander verheiratet sind, benötigen für die Beurkundung einer Geburt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Bei geschiedenen oder verwitweten Müttern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde
Gebühren: 10,00 € für die Ausstellung einer Geburtsurkunde
Beurkundung Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:
- durch einen Arzt ausgestellten Totenschein
Bei ledig Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis bzw. gültiger Reisepass
Bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Verstorbenen:
- Personalausweis bzw. gültiger Reisepass
- Heiratsurkunde
- Ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Partners
Die Formulare für die Sterbefallanzeige werden im Standesamt erstellt.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €
Namenserteilung gemäß § 1618 BGB
Folgende Unterlagen werden für die Namenserteilung gem. § 1618 BGB benötigt:
- gültige Personalausweise der Mutter und deren Ehemann
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe
- Geburtsurkunde des Kindes
- Negativbescheinigung, ausgestellt durch das Jugendamt über die alleinige Sorge
- Meldebescheinigung vom Einwohnmeldeamt
Gebühr:
- Für die Aufnahme der Erklärung 20,00 €
- Für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde 10,00 €
Für den Antrag auf Wiederaufnahme des Geburtsnamens oder eines anderen früheren Namens werden folgende Unterlagen benötigt
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners
Gebühr: 20,00 €
Personenstandsurkunden
Für beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern bzw. Ausstellung von Personenstandsurkunden werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Darlegen des Verwandtschaftsverhältnisses gemäß § 61 Personenstandsgesetz
Die Formulare werden im Standesamt erstellt.
Gebühr: 10,00 €




