Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Beurkundungen

Beurkundung Geburt

  • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, benötigen für die Beurkundung einer Geburt folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
  • Sorgeerklärung

Eltern, die miteinander verheiratet sind, benötigen für die Beurkundung einer Geburt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Bei geschiedenen oder verwitweten Müttern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde

Gebühren: 10,00 € für die Ausstellung einer Geburtsurkunde 

 

Beurkundung Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen benötigt:

  • durch einen Arzt ausgestellten Totenschein

Bei ledig Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis bzw. gültiger Reisepass

Bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Verstorbenen:

  • Personalausweis bzw. gültiger Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Partners

Die Formulare für die Sterbefallanzeige werden im Standesamt erstellt.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €

 

Namenserteilung gemäß § 1618 BGB

Folgende Unterlagen werden für die Namenserteilung gem. § 1618 BGB benötigt:

  • gültige Personalausweise der Mutter und deren Ehemann
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Negativbescheinigung, ausgestellt durch das Jugendamt über die alleinige Sorge
  • Meldebescheinigung vom Einwohnmeldeamt

Gebühr:

  • Für die Aufnahme der Erklärung 20,00 €
  • Für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde 10,00

Für den Antrag auf Wiederaufnahme des Geburtsnamens oder eines anderen früheren Namens werden folgende Unterlagen benötigt

  • Gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners

Gebühr: 20,00 € 

 

Personenstandsurkunden

Für beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern bzw. Ausstellung von Personenstandsurkunden werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Darlegen des Verwandtschaftsverhältnisses gemäß § 61 Personenstandsgesetz

Die Formulare werden im Standesamt erstellt.

Gebühr:   10,00 €

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