Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Bestätigung für den Aufstellort (§ 33c Abs. 3 Satz 1 GewO)

Bevor ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt wird, ist für jeden Aufstellort
eine Bestätigung der Behörde erforderlich, dass der Ort hierfür geeignet ist und
den Vorschriften der Spielverordnung entspricht.

Aus Gründen des Jugendschutzes kann die Geeignetheitsbestätigung für Betriebe, in denen sich typischerweise Kinder und Jugendliche aufhalten, nicht erteilt werden (z.B. Sportstätten, Eisdielen).

Die Geeignetheitsbestätigung ist vor der Aufstellung im Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte  schriftlich zu beantragen.

Benötigte Unterlagen:

Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 33c Abs. 3 GewO


Gebühr:

  • Aufstellort Gaststätte u. ä.: 31,00 Euro
  • Aufstellort Spielhalle u. ä.:  77,00 Euro

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