Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c GewO)

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
  2. den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen vermittelt,
  3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz betreibt oder
  4. Bauvorhaben als Bauherr oder als Baubetreuer vorbereitet oder durchführen will,

benötigt hierfür eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.

Dauer des Verfahrens:

  • ca. 4-6 Wochen

Benötigte Unterlagen:

  • Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 34c GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
  • Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
  • Gewerbezentralregisterauszug (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
  • Handelsregisterauszug

Gebühr:

  • Gebühr:                                        344,00 bis 544,00 Euro

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