Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)

Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen Personen zur Schau stellt (oder seine Geschäftsräume hierfür zur Verfügung stellt), benötigt eine Erlaubnis nach § 33a GewO. Hierunter fallen insbesondere geschlechtsbezogene Schaustellungen von Personen (z.B. GoGo-Girls, Striptease, Männer-Strip).

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet die Erlaubnis für einzelne Veranstaltungen oder als Dauererlaubnis an. Der Antrag ist rechtzeitig vor der (ersten) Veranstaltung im Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten/Märkte schriftlich zu beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 33a GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, nicht älter als drei Monate
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Belegart O), nicht älter als drei Monate
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
  • ggf. Handelsregisterauszug

Gebühr:

  • 1 Tag                                                                 51,00 Euro
  • ab 7 Tage                                                         100,00 Euro
  • 1 Monat                                                            300,00 Euro
  • unbefristet                                                        767,00 Euro


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