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Versteigerungsgewerbe (§ 34b GewO)
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach § 34b GewO. Diese ist rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit schriftlich zu beantragen.
Hinweis: Das Versteigerungsgewerbe kann nur von einer natürlichen Person betrieben werden.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular § 34b GewO- Führungszeugnis für Behörde (Belegart 0), nicht älter als drei Monate
- Gewerbezentralregisterauskunft für Behörde (Schlüssel 9), nicht älter als drei Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern, Am Gorzberg Haus 14, Zi. 322, nicht älter als drei Monate
- Personalausweis oder Meldebescheinigung über den Wohnsitz
- ggf. Handelsregisterauszug
Gebühr:
- Sachen und Rechte 760,00 Euro
- Sachen, Rechte und Grundstücke 1.278,00 Euro
Anzeige einer Versteigerung
Wer als Versteigerer eine Versteigerung durchführen will, muss diese
spätestens zwei Wochen vorher in der Abteilung
Gewerbeangelegenheiten/Märkte und gleichzeitig bei der IHK, Außenstelle
Greifswald, schriftlich anzeigen (§ 5 Versteigererverordnung).
Die Vorschriften der Versteigererverordnung sind zu beachten (bezüglich Vertrag, Bekanntmachung, Besichtigungs-, Versteigerungszeiten usw).




