Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Blick auf das Stadtzentrum vom Westen - Dom, Rathaus, Foto: Andreas Günther

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Gestattung nach § 12 GastG

Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Bewirtung erfolgt.

Voraussetzungen:

  • schriftlicher Antrag (2 Wochen vorher)
  • besonderer Anlass (z.B. Firmenjubiläum, Sommerfest, Tag der offenen Tür)

Benötigte Unterlagen:

Startet das Herunterladen der Datei Antragsformular § 12 (1) GastG

Gebühr:
1 Tag je Stand                                               31,00 Euro
jeder weitere Tag und Stand                         15,50 Euro


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