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Jugendschutz
Das Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe, ist Ansprechpartner im Bereich Jugendschutz, soweit der gewerbliche Bereich betroffen ist.
Zum Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls der Kinder und Jugendlichen wird die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes überwacht.
Insbesondere zu folgenden Fragen:
- Jugendschutz in Gaststätten, in Spielhallen, auf Festen bzw. sonstigen öffentlichen Veranstaltungen
- Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit
- Abgabe von Tabakwaren und Alkohol an Kinder und Jugendliche
- Zugang von Kindern und Jugendlichen in Videotheken
Weitere kompetente Ansprechpartner in Fragen des Jugendschutzes sind:
- das Jugendamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- das Polizeihauptrevier Greifswald




