Universitäts- und Hansestadt Greifswald

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Straßenverkehr

Zu den Aufgaben der Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe im Ordnungsamt gehört die Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Sie nimmt somit die Aufgaben als Kfz-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle wahr.

Sie erhalten nachfolgend Informationen über die Aufgaben der Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe als:

Hinweis: Die Aufgaben der Verkehrslenkung, z.B. verkehrsrechtliche Maßnahmen, Beschilderungen, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Parkverbote oder die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen werden durch das Tiefbau- und Grünflächenamt  wahrgenommen.

 

Aktueller Hinweis der Kfz-Zulassungstelle

Neuregelung bei der Vergabe von Kurzeitkennzeichen ab dem 01.11.2012 (Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 19.Oktober 2012, BGBl. Teil I Nr. 50 vom 25.10.2012)

Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein auszugeben.
Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers. Mehr zu den Kurzzeitkennzeichen hier.

 

So erreichen Sie die Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe

Postanschrift

Hausanschrift

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Abt. Straßenverkehr und Gewerbe
Postfach 3153
17461 Greifswald

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt
Abt. Straßenverkehr und Gewerbe
Spiegelsdorfer Wende Haus 1
17491 Greifswald

Telefon:
Telefax:
E-Mail:

+49 3834 524110
+49 3834 524104
verkehrsabteilung@greifswald.de 

zu den Öffnungszeiten hier.

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Straßenverkehr

Telefon: +49 3834 524110
Fax: +49 3834 524104
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