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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Beantragung eines internationalen Führerscheins
Voraussetzung:
- Hauptwohnung in Greifswald und Besitz eines EU-Führerscheins
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- EU-Führerschein
- ein biometrisches Passbild
Gebühr:
- 13,80 Euro
Führerschein verloren. Wie erhalte ich einen neuen Führerschein?
Voraussetzung:
- Hauptwohnung in Greifswald
- Antrag auf Ersatzausstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis (oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- ein biomestrisches Passbild
Gebühr:
- 73,30 Euro bzw.
- 74,10 Euro in der Probezeit
Führerschein gestohlen? Wie erhalte ich einen neuen Führerschein?
Voraussetzung:
- Hauptwohnung in Greifswald
- Antrag auf Ersatzausstellung bei der zuständigen Führerscheinstelle
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis (oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Anzeige bei der Polizei (Diebstahlanzeige)
- ein biometrisches Passbild
Gebühr:
- 42,60 Euro bzw.
- 43,30 Euro in der Probezeit
Der EU-Kartenführerschein
Ein Umtausch der alten Führerscheine ist zur Zeit nicht zwingend erforderlich, da der größte Teil der bisherigen Führerscheine seine Gültigkeit behält. Ein freiwilliger Umtausch ist möglich. Lediglich bei Fahrberechtigten im Klasse-2-Bereich bestehen Umtauschpflichten ab einem bestimmten Lebensalter. Das gleiche gilt auch für Taxi- und Omnibusfahrer.
Was wird für den Umtausch benötigt?
- der bisherige Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
- 42,60 Euro bei Verlängerung der Klasse C und CE
- 24,00 Euro bei einer Übertragung (freiwilliger Umtausch)
Der Personenbeförderungsschein (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Welche Voraussetzungen müssen bei der Beantragung eines Personenbeförderungsscheins für Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen vorliegen?
- Hauptwohnsitz in Greifswald und Besitz des EU-Führerscheines
- für Taxi und Mietwagen ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mindestens zwei Jahren erforderlich und Ortskundeprüfung, wenn sich der Betriebssitz in Greifswald befindet
- für Krankenwagen ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mindestens einem Jahr erforderlich und Ortskundeprüfung, wenn sich der Betriebssitz in Greifswald befindet
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- EU-Führerschein
- Führungszeugnis
- Nachweis über geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 5 und den Nachweis über Sehvermögen gemäß § 12 Abs. 6 FeV in Verbindung mit Anlage 6 Nr. 2
Unverbindlicher Hinweis:
Beide Untersuchungen werden in Greifswald von
1. TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, 17489 Greifswald, Grimmer Str. 4-6, Tel. 03834/501343 oder
2. Frau Dr. Rutscher, FA für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin im Universitätsklinikum Greifswald, 17489 Greifswald, Fleischmannstr. 42-44, Tel. 03834/865348 oder
3. Herr Christian Wolf, FA für Arbeitsmedizin, Betriebsarztpraxis Greifswald, 17489 Greifswald, Wolgaster Str. 5, Tel. 03834/884648
durchgeführt.
Gebühren:
- 42,60 Euro
- für die Ortskundeprüfung 25,00 Euro
Informationen zum Führerscheinumtausch für LKW-Fahrer
Für den Pflichtumtausch und für die Verlängerung der Klasse C, CE ist neben den allgemeinen Voraussetzungen erforderlich, dass Sie zusätzlich ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV beifügen. Die augenärztlichen Gutachten nach Anlage 6 liegen beim Augenarzt vor, die Gutachten nach Anlage 5 sind bei der Führerscheinbehörde erhältlich. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2, die ab 01.01.1950 geboren sind, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 wird hiervon nicht berührt. Die Fahrerlaubnisse der Klasse 2 (künftig CE) werden auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und Überprüfung der Sehleistung.
Informationen zum Führerscheinumtausch für Klasse-3-Fahrer
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klasse B, BE auch die Klasse C1 und C1E ohne Befristung und ohne Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrtzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden. Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen/Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für LKW-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind für diese Erlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich. Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen/Züge geführt werden.
Informationen zum Führerscheinumtausch für Bus- und Taxifahrer
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibus) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit diese Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft nur noch den Führerschein der Klasse D und DE.
Informationen zum Führerscheinumtausch für Landwirte
Bei der Umstellung der Klasse 3 kann der Antrag auf Erteilung der Klasse T gestellt werden. Dies erfolgt aber nur, wenn eine Bescheinigung eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebes vorliegt.
Übersicht über die neuen Führerscheinklassen
A1 | Leichtkrafträder (125 cm³, bis 11 kW) |
A | Krafträder bis 25 kW, weniger als 0,16 kW/kg Krafträder (unbeschränkt) |
B | Kfz bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse höchstens 3,5 t beträgt |
C1 | Kfz von 3,5 bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
C | Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
D1 | Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
D | Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg |
BE | Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend) |
C1E | Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen) |
CE | Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
D1E | Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.) |
DE | Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
M | Kleinkrafträder (45km/h, 50 cm³), Fahrräder mit Hilfsmotor |
L | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, mit Anhänger |
T | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz |
Wie werden die alten Klassen umgestellt?
Alte Klasse | Neue Klassen |
|---|---|
1 | A, A1, M, L |
1a | A, A1, M, L |
1b | A1, M, L |
2 | B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T |
3 | B, BE, C1, C1E, M, L |
4 | M, L |
5 | L |
Busführerschein zur | D mit Unterklasse |
Einen Umtauschtermin für die Beantragung in einen EU-Führerschein gibt es zur Zeit nicht. Der Umtausch wird dann angeraten, wenn man mit dem PKW ins Ausland fahren möchte, da es bereits mit den „alten“ Führerscheinen Probleme gab. Die Bearbeitungsfrist für alle Anträge beträgt ca. 4-6 Wochen.




