Hauptnavigation
- 1: Oberbürgermeister
- 2: Politik
- 3: Verwaltung
- 3.1: Ämter
- 3.1.1: Amt für Jugend, Soziales und Familie
- 3.1.2: Amt für Wirtschaft und Finanzen
- 3.1.3: Bereich des Oberbürgermeisters
- 3.1.4: Gesundheitsamt
- 3.1.5: Gleichstellungs- und Familienbeauftragte
- 3.1.6: Haupt- und Personalamt
- 3.1.7: Immobilienverwaltungsamt
- 3.1.8: Integrationsbeauftragte
- 3.1.9: Kinderbeauftragter
- 3.1.10: Kulturamt
- 3.1.11: Ordnungsamt
- 3.1.12: Pressestelle
- 3.1.13: Schulverwaltungs- und Sportamt
- 3.1.14: Stadtbauamt
- 3.1.15: Tiefbau- und Grünflächenamt
- 3.2: Formulare
- 3.3: Ausschreibungen
- 3.4: Stellenangebote bei der Stadt
- 3.5: Ausbildung bei der Stadt
- 3.6: Service Moderation
- 3.7: Ratsinformationssystem
- 3.8: Aktuelles und Medien
- 3.1: Ämter
- 4: Ortsrecht
- 5: Leben in Greifswald
- 6: Unterwegs in Greifswald
- 7: Standort Greifswald

Klickpfad - Hier befinden Sie sich
Inhaltsbereich
Rechtsgrundlagen für die Bescheidung von Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Wenn Sie Fragen zu den Erschließungs-, Straßenausbau- bzw. Abwasserbeiträgen haben oder zu Ihrem Bescheid können Sie uns gerne kontaktieren.
Wo Sie uns in Greifswald finden.
Erschließungsbeiträge
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- § 1 Kommunalabgabengesetz M-V
- §§ 127 ff. Baugesetzbuch
- Abgabenordnung für verfahrensrechtliche Angelegenheiten
- Erschließungsbeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- erstmalige Herstellung öffentlicher zum Anbau bestimmter Erschließungsanlagen
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes:
- 10 % Stadtanteil nach § 129 Abs. 1 BauGB
- 90 % Anliegeranteil
Straßenausbaubeiträge
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- §§ 1, 2, 7, 8 Kommunalabgabengesetz M-V
- Abgabenordnung für verfahrensrechtlichen Angelegenheiten
- Straßenausbaubeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- nochmalige Herstellung, Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung vorhandener öffentlicher Erschließungsanlagen
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes:
- prozentuale Staffelung nach Klassifizierung der einzelnen Erschließungsanlagen entsprechend der Regelungen im § 3 der Satzung
Kanalanschlussbeiträge (Schmutz- und Niederschlagswasser)
Rechtsgrundlage:
- § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
- §§ 1, 2, 7 und 9 Kommunalabgabengesetz M-V
- Abgabenordnung für verfahrensrechtl. Angelegenheiten
- Abwasserbeitragssatzung (können Sie als PDF in der Lesefassung herunterladen)
Grundsatz:
Erhebung von Beiträgen nach Satzung für:
- die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage und die selbständige Niederschlagswasserententsorgungsanlage
Kostentragung
des beitragsfähigen Aufwandes
- teilweise Refinanzierung der durch das Abwasserwerk in das gesamte Kanalsystem getätigten Investitionen nach festen Beitragssätzen § 6 der Satzung




