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Studiengang "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung", Einstellung als Stadtverwaltungsinspektoranwärter/in
Haben Sie sich im Auswahlverfahren für das duale Studium zum/zur Stadtverwaltungsinspektoranwärter/in erfolgreich durchgesetzt, werden Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst vermittelt Ihnen in einem anwendungsbezogenen Studium die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie zur Erfüllung der Aufgaben als Beamte/r für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt befähigen.
Nächstmöglicher dualer Studienbeginn: | 1. Oktober 2013 |
Folgende Voraussetzungen sind gemäß § 14 Landesbeamtengesetz M-V erforderlich:
a) eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung
oder
b) einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
Abschnitte/ Inhalte des Studiums
Ihr Studium zum/zur Stadtverwaltungsinspektoranwärter/in, das mit dem Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung abschließt, dauert 3 Jahre und gliedert sich in Grundlagenstudium (18 Monate), berufspraktische Studienzeit (12 Monate) und Vertiefungsstudium (6 Monate).
Ihre berufspraktische Studienzeit absolvieren Sie bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Hier werden Ihnen auf unterschiedlichen Ausbildungsplätzen (Haupt- und Personalamt, Stadtbauamt, Ordnungsamt, Amt für Wirtschaft und Finanzen) durch unmittelbaren Einblick in die Verwaltungstätigkeit die Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung verdeutlicht. Sie haben die Möglichkeit, die eigenständige Anwendung Ihrer Fähigkeiten und fachtheoretischen Kenntnisse in praktisches Verwaltungshandeln umzusetzen.
Das Grundlagenstudium sowie das Vertiefungsstudium wird an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow vermittelt und umfasst die folgenden Studiengebiete:
1. Rechtswissenschaften
2. Verwaltungswissenschaften
3. Wirtschaftswissenschaften
4. Sozialwissenschaften
Der Studiengang besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, in deren Verlauf jeweils eine Prüfung abgelegt und bestanden werden muss.
Nähere Informationen und das ausführliche Modulhandbuch finden Sie auf der Internetseite der Fachhochschule Güstrow.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die Fachhochschule den Anwärtern/ Anwärterinnen den akademischen Grad "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung".
Anwärterbezüge Während des Studiums werden Anwärterbezüge nach dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gezahlt.
Ihr monatlicher Anwärtergrundbetrag beträgt 962,78 EUR (Brutto, Stand 01.03.2010).
Hinzu kommen die Jahressonderzuwendung und vermögenswirksame Leistungen.
Werkzeugleiste
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Ansprechpartnerin
Abteilungsleiterin Personalabteilung
Frau SonntagTelefon: +49 3834 521161
Fax: +49 3834 521180




