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Förderung interkultureller Projekte

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert auch in diesem Jahr den internationalen Austausch sowie Integrations-, Gleichstellung- und Interkulturelle Begegnungsprojekte. Das Beauftragtenbüro unterstützt kleinere Vorhaben im sozialen, kulturellen, sportlichen, ökologischen und ökonomischen sowie im Bildungsbereich. Der Zuschuss aus dem kommunalen Haushalt, der nicht zurückgezahlt werden muss, beträgt in der Regel 500 Euro.

Der Aufruf richtet sich an Greifswalder Kitas und Schulen, Vereine, Einrichtungen und Initiativen, die Begegnungen mit Greifswalds Partnerstädten und befreundeten Städten organisieren möchten oder Projekte planen, die zu einem familien- und seniorenfreundliches Umfeld beitragen verfolgen. Ebenso können Zuwendungen zur Förderung und Verbesserung der sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten beantragt werden.

2021 wurden insgesamt elf Projekte erfolgreich gefördert und abgeschlossen. Im Bereich Gleichstellung, Familie und Senioren wurden beispielsweise eine Informationskampagne zum Internationalen Frauentag von der Gruppe Neonlila sowie eine Nikolausaktion durch die Schülervertretung der IGS Erwin Fischer unterstützt. Zu den geförderten Integrationsprojekten gehörten zum Beispiel ein Malworkshop "Der innere Garten" des Kreisdiakonischen Werk Greifswald e. V., die Ausstellung „Wenn aus Fremden Freunde werden“ vom Pommerschen Diakonieverein e. V. und Bürgerhafen sowie eine mehrsprachige Informationsveranstaltung zur COVID-19 Impfung des Vereins Greifswald hilft. Im Bereich internationale Kontakte konnten unter anderem die „National Model United Nation“-Konferenz des Vereins GreiMUN e. V. sowie die Begegnung und das Gemeinschaftskonzert in Wieck mit dem Blasorchester aus der Partnerstadt Osnabrück umgesetzt werden.

Im Antrag müssen Inhalt, Zielgruppe, Zeitrahmen und Nachhaltigkeit des Vorhabens konkret beschrieben werden. Zudem ist ein Finanzierungsplan einzureichen. Der Antrag auf Zuwendung kann schriftlich formlos gestellt werden an:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Beauftragtenbüro
Postfach 31 53
17461 Greifswald

 


Förderrichtlinie für Zuwendungen für interkulturelle und integrative Projekte