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Informationen Behindertenbeauftragte

 

Der Behindertenbeauftragte berät in seiner Sprechstunde im "Haus der Begegnung" in persönlichen Angelegenheiten über die Zuständigkeit von Ämtern, z.B. Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfen zum Lebensunterhalt, Frühförderung, Landesblindengeld und vermittelt bei rechtlichen Fragen.

Er hilft beim Stellen von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX und der Gleichstellung gemäß § 2 Abs. SGB IX, informiert über Nachteilausgleiche nach dem Grad der Behinderung. Ebenso erhalten sie Hilfe beim Erstellen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

 

Gemeinsam mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“ berät der Behindertenbeauftragte Einzelpersonen und Firmen hinsichtlich der Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum und der Gestaltung eines barrierefreien Umfeldes in neu angelegten oder sanierten Wohngebieten. Dazu gehören auch die Schaffung von öffentlichen Parkflächen für Behinderte und barrierefreie, rollstuhlgerechte Toiletten.

Eingliederungshilfen für Behinderte
Frühförderung

Hier finden Sie Infos zur Frühförderung.

Hilfen zum Lebensunterhalt

Hier finden Sie Infos zu Hilfen im Lebensunterhalt.

Landesblindengeld

Hier finden Sie Infos zum Landesblindengeld.