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Behindertenbeauftragter

„Behindert ist man nicht, sondern man wird behindert.“

Den Kindergarten besuchen, zur Schule gehen, Ausbildung machen, studieren, zur Arbeit, einkaufen, ins Theater oder Termine in der Verwaltung wahrnehmen. In vielen Bereichen ist die selbstbestimmte Teilhabe mittlerweile möglich. Jedoch zeigt uns dieser Fortschritt auch immer wieder neue Bereiche auf, in denen wir noch barrierefrei werden müssen. Die bauliche Barrierefreiheit wird in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns im Paragraph 50 geregelt. Um deren Umsetzung und die Teilhabemöglichkeiten für möglichst alle Menschen zu gewährleisten, gibt es in Greifswald die Arbeitsgruppe Barrierefreie Stadt.

Wegweiser und Beratungsstellen

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Der Wegweiser richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderungen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Er soll ein Signal setzen und Impulse geben, um auch Menschen mit einem Handikap eine gleichberechtigte Chance hinsichtlich einer medizinischen, beruflichen, sozialen und ökonomischen Integration und damit einer gleichwertigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren.

Er soll als Leitfaden dienen, bereits in der Stadt bestehende Leistungs- und Hilfsangebote zu koordinieren bzw. zu erweitern. Weiterhin wird angestrebt, dass Maßnahmen und Empfehlungen an die Fachausschüsse weitergeleitet und Lösungen im Sinne von Menschen mit einem Handikap gefunden werden. Es gilt, Vorschriften und Beschlüsse so zu gestalten, dass diese für Menschen mit Behinderungen verständlich sind und gleiche Chancen ermöglichen. Download des Wegweisers

Beratung

Der Behindertenbeauftragte berät in seiner Sprechstunde im "Haus der Begegnung" in persönlichen Angelegenheiten über die Zuständigkeit von Ämtern, z.B. Eingliederungshilfen für Behinderte, Hilfen zum Lebensunterhalt, Frühförderung, Landesblindengeld und vermittelt bei rechtlichen Fragen.

Er hilft beim Stellen von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 69 SGB IX und der Gleichstellung gemäß § 2 Abs. SGB IX, informiert über Nachteilausgleiche nach dem Grad der Behinderung. Ebenso erhalten sie Hilfe beim Erstellen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht.

Gemeinsam mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“ berät der Behindertenbeauftragte Einzelpersonen und Firmen hinsichtlich der Gestaltung von barrierefreiem Wohnraum und der Gestaltung eines barrierefreien Umfeldes in neu angelegten oder sanierten Wohngebieten. Dazu gehören auch die Schaffung von öffentlichen Parkflächen für Behinderte und barrierefreie, rollstuhlgerechte Toiletten.

Bei der Beantragung zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, §152 SGB IX, können auch Termine bei den folgenden Teilhabeberatungsstellen vereinbart werden: EUTB Wegweiser https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-wegweiser-greifswald. Eingliederungshilfen für behinderte Menschen finden Sie im MV-Serviceportal.

Weltbehindertentag

Miteinander leben - Greifswald ehrt Engagement für Barrierefreiheit

Anlässlich des Weltbehindertentages am 3. Dezember möchte die Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Stadt“ Greifswalderinnen und Greifswalder ehren, die sich besonders für Menschen mit Handicap einsetzen. Es können bis zum 20. Oktober 2021 Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden, für die es selbstverständlich ist, das tägliche Leben von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen zu erleichtern und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zur stehen. Darüber hinaus können Einrichtungen benannt werden, die einen besonderen Service für Menschen mit Handicap vorhalten. Erstmals will die AG Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ehren, die Menschen mit Handicap einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihnen damit helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die öffentliche Würdigung erfolgt jährlich am 3. Dezember. Vorschläge können an den Behindertenbeauftragten gerichtet werden.

Geschiche des Weltbehindertentages
Der Weltbehindertentag wird seit 2002 begangen. Das Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschoss die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2006. Unterzeichner dieser Konvention, zu denen auch die Bundesrepublik gehört, verpflichten sich Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen in ihrer speziellen Lebenssituation nicht zu behindern. Das bedeutet, dass der Zugang zu Kultur, Kommunikation, Information, zur Bildung, so zu gestalten ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können. Grundlage dafür ist eine möglichst umfassend barrierefrei gestaltete Umwelt.

Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Stadt
Diesem Anspruch will die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gerecht werden. Die Greifswalder Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Stadt“ arbeitet seit 2005. Ihr gehören u.a. Mitglieder der Bürgerschaft, Vertreter des Behindertenforums und die Behindertenbeauftragte der Stadt an. Hier können Sie sich über die Arbeitsgemeinschaft umfassender informieren.

barrierefreie Orte in Greifswald

Wenn Sie einen rollstuhlgerechten Parkplatz suchen, in ein barrierefreies Restaurant gehen wollen oder eine rollstuhlgerechte öffentliche Toilette aufsuchen möchten, nutzen Sie gern die folgende Informationskarte: wheelmap.org.

barrierefreie Toiletten
  • Mehrzweckhalle Schönwalde-Center
    Mo.-Fr.: 8:00 bis 20:00 Uhr
    sowie Wochenenden bei Veranstaltungen
  • Rathaus am Markt
    Mo.-Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 bis 15:45 Uhr
  • Stadthaus am Markt
    Mo. bis Do.: 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 8:00 bis 15:45 Uhr
  • Stadtbibliothek Hans Fallada
    Mo., Di., Fr. 10:00 bis 18:00 Uhr und Do. 10:00 bis 20:00 Uhr und Sa. 10:00 bis 13:00 Uhr
  • sozio-kulturelles Zentrum (Eingang Lange Straße 49)
    Mo.-Fr.: 8:00 bis 18:00 Uhr
    sowie Wochenenden und bei Abendveranstaltungen
  • Strandbad Eldena
    mit Euroschlüssel
  • Toilettenhaus am Mühlentor
    mit Euroschlüssel
  • Toilettenhaus am Südbahnhof
    mit Euroschlüssel
  • Turnhalle (Arndtstraße)
    Mo.-Fr.: 8:00 bis 20:00 Uhr
    sowie Wochenenden bei Veranstaltungen
  • Volksstadion (Karl-Liebknecht-Ring 2)
    Mo.-Fr.: 7:00 bis 21:00 Uhr
    sowie Wochenenden bei Veranstaltungen
  • Hauptbahnhof (Bahnsteig 1)
    mit Euroschlüssel

Der EURO-WC-Schlüssel kann hier beantragt werden.

Förderrichtlinie Wohnen

Förderrichtlinie der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Die Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft BV-P-ö/07/0078-02.

Arbeitsgruppe „Barrierefreie Stadt“

Die Arbeitsgruppe wurde durch die Greifswalder Bürgerschaft berufen. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter der Fraktionen der Bürgerschaft und Interessenvertreten von Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen mit. Grundlage der Arbeit bilden die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 48 und § 50, das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Beschlüsse der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.