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Wohnen im B-Plan-Gebiet

B-Plan Nr. 88

Das Bebauungsplangebiet liegt inmitten der Stadtrandsiedlung. Angrenzend befinden sich Kleingartenanlagen und vorwiegend mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke. In diesem B-Plangebiet werden Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser sowie für Hausgruppen, für die sogenannten klassischen Einfamilienhäuser oder für Bungalows angeboten.

 

Mit der Ausweisung des Bebauungsplangebietes wurden insgesamt 74 Baugrundstücke in zwei Bauabschnitten erschlossen.

 

Seitens des Immobilienverwaltungsamtes ist der 1. Bauabschnitt mit 44 Baugrundstücken komplett vermarktet. Derzeitig erfolgt die Vergabe der letzten Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt.

 

Die Erwerbsanträge aller Interessenten sind entsprechend der von der Greifswalder Bürgerschaft beschlossenen Vergaberichtlinie bewertet und darauf aufbauend ist eine Rang- und Reihenfolge erstellt worden. Die Übersicht über die vergebenen Baugrundstücke wird vom Immobilienverwaltungsamt laufend aktualisiert.

 

Eine entsprechende Warteliste für Bauwillige liegt dem Immobilienverwaltungsamt für die Vergabe der Baugrundstücke vor. Von den 30 Baugrundstücken im 2. Bauabschnitt sind derzeitig 27 Grundstücke fest vergeben. Die noch verbleibenden drei Baugrundstücke werden gegenwärtig nach der Rangfolge in der Warteliste vergeben.

 

Das gesamte Wohngebiet ist inzwischen vollständig erschlossen, so dass alle Straßen sowie Versorgungsmedien fertiggestellt sind und somit jetzt die Bebauung mit Wohnhäusern erfolgen kann.

 

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist bereits rechtskräftig. Baugenehmigungen sind nicht erforderlich, soweit alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.

 

Die Satzung über den B-Plan besteht aus den zeichnerischen (Planzeichnung - Teil A) und den textlichen (Text - Teil B) Festsetzungen. Neben diesem Inhalt des Bebauungsplanes sind auch die Hinweise auf dem Plan zu beachten. Dem B-Plan ist eine Begründung beigefügt.

 

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte das Formular auf der Homepage des Immobilienverwaltungsamtes.

 

 

 

 

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