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Projektförderung Caspar-David-Friedrich-Jubiläum 2024

Für lokale Kulturprojekte im Rahmen des Jubiläums

Titelbild zum 250sten Jubiläum Caspar David Friedrich
Bildnis von Caspar David Friedrich, 1840, Albert Freyberg, Öl/Leinwand, Pommersches Landesmuseum

Die Welt schaut 2024 auf Caspar David Friedrich, die Welt schaut auf Deutschland und auf Friedrichs Geburtsstadt Greifswald. Caspar David Friedrich wurde am 5. September 1774 in Greifswald geboren - dokumentiert ist sein Tauftag am 7. September 1774 im Taufbuch des Greifswalder St. Nikolai-Dom. 2024 jährt sich sein Geburtstag zum 250. Mal.

Das Amt für Bildung, Kultur und Sport und viele andere Akteure/Veranstalter in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden ein vielfältiges Jubiläumsprogramm gestalten, welches auch ein wenig Greifswald in die Welt tragen wird. Die Feierlichkeiten beginnen mit Beginn des Jahres 2024 und enden im Dezember 2024.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt zusammen mit der „Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien“ Förderhilfen für Projekte zur Vorbereitung und Durchführung des Caspar-David-Friedrich-Jubiläums 2024 für den Zeitraum 01. April 2022 bis Dezember 2024 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Jubiläum finden Sie hier. 


Antragsberechtigte

Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich eine künstlerische oder kulturelle Arbeit der Zuwendungsempfänger*innen in hoher Qualität, Innovation und Kreativität voraus.

Die Zuwendungsempfänger*innen müssen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung, Kontrolle und Abrechnung des Vorhabens bieten und über die entsprechende fachliche Befähigung verfügen.

Antragsberechtigt sind:

  • Personen, die in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ansässig sind und ihre künstlerische oder kulturelle Arbeit dort leisten.
  • Kulturveranstaltungen im Umland der Universitäts- und Hansestadt Greifswalds, organisiert von Greifswalder Künstler*innen und Kulturträgern, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen.
  • Projekte von Künstler*innen und Kulturträgern, die nicht in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ansässig sind, wenn sie in Greifswald ausgetragen werden und geeignet sind, dem Ansehen der Stadt zu dienen.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren durch deren öffentliche Zuschussgeber.


Die Antragstellung erfolgt ausschließlich schriftlich unter Verwendung der Antragsunterlagen der Stadt. Diese sind entweder vom Amt für Bildung, Kultur und Sport ab dem 01. April 2022 abzufordern oder stehen auf dieser Internetseite weiter unten zur Verfügung zum Download zur Verfügung, ebenso wie die Fördergrundsätze und eine ausführlichere Förderfibel.