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Öffentliche Bekanntmachungen der Verwaltung 2023

Bekanntmachung des Oberbürgermeisters

06.12.2023

Bekanntmachung der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald

02.11.2023

Bekanntmachungen der Jahresabschlüsse 2022 der Tochtergesellschaften der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald

Bekanntmachung des Präsidenten der Bürgerschaft

19.10.2023

Frau Birgit Socher hat gestern Abend zum Ende der Sitzung der Bürgerschaft ihren sofortigen Rücktritt als 1. Vizepräsidentin der Bürgerschaft erklärt, da sie das Amt als Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE & Partei MUT antritt, wofür ihr alles Gute gewünscht wird. Ihr gilt ein besonderer Dank für die langjährige, konstruktive Zusammenarbeit. Die Neuwahl der 1. Vizepräsidentschaft ist für die Sitzung der Bürgerschaft am 04. Dezember 2023 vorgemerkt.

Neuer Bekanntmachung der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG)

19.10.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters

09.10.2023

Bekanntmachung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz

04.10.2023

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Markt, 17489 Greifswald, -Amt für Bürgerservice und Brandschutz-, Abteilung Kfz-Zulassungsstelle teilt mit, dass zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an:

Kathleen Kasch
zuletzt wohnhaft in: 17489 Greifswald, Bleichstr. 15

im Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Markt 15, 17489 Greifswald ein Bescheid über die Betriebsuntersagung eines Fahrzeuges unter dem Aktenzeichen S1VA/QU15 zur Einsicht ausliegt.

Der Bescheid kann dort gegen Nachweis der Berechtigung entgegengenommen werden.

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Greifswald, den 04.10.2023

gez. Steffen Winckler
Amtsleiter

Bekanntmachung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz

11.09.2023

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

1. Anlässlich des Erntedankmarktes am 08. Oktober 2023 wird gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LöffG M-V) die Öffnung der Verkaufsstellen, die unmittelbar an den folgenden Straßen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald anliegen, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr freigegeben:

von der Kreuzung der Goethestraße/Hansering über den Hansering bis zur Kreuzung des Hansering mit der Stralsunder Straße und der Steinbeckerstraße, von dort entlang des Gehweges zum Ryck bis zu den Credneranlagen, von den Credneranlagen bis zur Langen Straße, von dort bis zum Karl-Marx-Platz, von dort entlang des Karl-Marx-Platzes bis zur Kreuzung Bahnhofstraße/Karl-Marx-Platz, von dort entlang der Bahnhofstraße bis zur Kreuzung bis Bahnhofstraße/Gützkower Straße und von dort entlang der Goethestraße bis zur Kreuzung Hansering. Die Grenzlinien befinden sich jeweils fahrbahnmittig.

2. Die Festlegungen des § 7 LöffG M-V bleiben unberührt und gelten in vollem Umfang. Insbesondere gelten folgende Auflagen:

a. Arbeitnehmer*innen dürfen an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten beschäftigt werden (§ 7 LöffG M-V).
b. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitsschichten sind einzuhalten (§ 5 ArbZG).
c. Für die Beschäftigung an einem Sonntag ist den Beschäftigten eine entsprechende Ersatzfreistellung an einem Werktag in derselben Woche zu gewähren (§ 7 LöffG).
d. Jugendliche und werdende Mütter dürfen am Sonntag nicht beschäftigt werden (§ 18 JArbSchG, § 8 MuSchG).
e. Über das eingesetzte Personal am zugelassenen Verkaufssonntag ist entsprechend § 8 LöffG M-V ein Verzeichnis zu führen über:

- Namen der Arbeitnehmer*innen
- Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsart
- Nachweis der gewährten Ersatzfreistellung

3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

4. Diese Allgemeinverfügung und die Begründung können bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Der Oberbürgermeister, Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Raum  CE03, Markt 15, 17489 Greifswald während der üblichen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch beim Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Greifswald, erhoben werden.

Bekanntmachung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz

07.09.2023

Verlegung des Wochenmarktes

Auf Grundlage des § 5 Abs. 5 der aktuellen Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen in der derzeit gültigen Fassung, gibt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannt, dass am 23.09.2023 und 04.11.2023 der Wochenmarkt auf die Marktfläche „Am Mühlentor“ aufgrund von Veranstaltungen verlegt wird.

Auf Grundlage des § 5 Abs. 5 der aktuellen Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen in der derzeit gültigen Fassung, gibt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannt, dass vom 24.11.2023 bis 22.12.2023 der Wochenmarkt auf die Marktfläche „Am Mühlentor“ aufgrund des Greifswalder Weihnachtsmarktes verlegt wird.

gez. Winckler

Amtsleiter

Bekanntmachung des Amtes für Bürgerservice und Brandschutz

07.08.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Stadtbauamts

02.08.2023

Erschließungsmaßnahme „Am Elisenpark“

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die Erschließungsmaßnahme „Am Elisenpark“ – 2. Bauabschnitt“ endgültig hergestellt.

Gemäß § 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 28.09.2009 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind von den anliegenden Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der umlegbaren Kosten zu erheben.

Dies betrifft nicht die Anlieger östlich der hergestellten Anlage, die ihre Grundstücke voll erschlossen von der Stadt erworben haben. Auch wenn die Grundstücksfläche in die Berechnung mit einfließt, erfolgt keine Bescheidung dieser Grundstücke.

Die Beitragsbescheidung wird voraussichtlich im November 2023 erfolgen.

Bekanntmachung des Stadtbauamtes

01.08.2023

Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2014 der Städtebaulichen Sondervermögen

SSV 192 Wieck
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des  Oberbürgermeisters SSV 192 
2. Jahresabschlussbericht SSV 192 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 192
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 193
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 192

SSV 161 Innenstadt/Fleischervorstadt
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 161
2. Jahresabschlussbericht  SSV 161 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 161
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 161 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 161 

SSV 162 Fleischervorstadt
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 162 
2. Jahresabschlussbericht SSV 162 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 162
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 162 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 162

SSV 193 Schönwalde I – SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 193 
2. Jahresabschlussbericht SSV 193 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 193
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 193 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 193 

SSV 199 Schönwalde II – SOS
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 199 
2. Jahresabschlussbericht SSV 199 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 199
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 199 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 199 

SSV 198 Schönwald II – SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 198
2. Jahresabschlussbericht SSV 198 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 198
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 198 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 198 

SSV 194 Ostseeviertel/Parkseite SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 194 
2. Jahresabschlussbericht SSV 198 – 2014
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 194
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 SSV 194 
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014 SSV 194 

Bekanntmachung der Greifswald Marketing GmbH

18.07.2023

In der Gesellschafterversammlung am 27.06.2023 wurde der von der DOMUS AG geprüfte Jahresabschluss der Greifswald Marketing GmbH zum 31.12.2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.357,34 € und einer Bilanzsumme von 233.055,99 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss liegt vom 18.07.2023 bis 30.09.2023in den Räumen der Greifswald Marketing GmbH zur Einsicht aus.

mit Rückwirkung zum 27.06.2023.

Öffentliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters

28.04.2023

Bekanntmachung des Oberbürgermeisters

13.04.2023

Bekanntmachungen des Stadtbauamtes

24.03.2023

Bekanntmachung des Stadtbauamtes

06.02.2023

Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2013 der Städtebaulichen Sondervermögen

SSV 192 Wieck
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 192
2. Jahresabschlussbericht SSV 192 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 192
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 SSV 192
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 192

SSV 161 Innenstadt/Fleischervorstadt
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 161
2. Jahresabschlussbericht  SSV 161 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 161
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 161
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 161

SSV 162 Fleischervorstadt
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 162
2. Jahresabschlussbericht SSV 162 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 162
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 162
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 162

SSV 193 Schönwalde I – SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 193
2. Jahresabschlussbericht SSV 193 – 2012
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 193
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 SSV 193
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2012 SSV 193

SSV 199 Schönwalde II – SOS
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 199
2. Jahresabschlussbericht SSV 199 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 199
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 199
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 199

SSV 198 Schönwald II – SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 198
2. Jahresabschlussbericht SSV 198 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 198
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 198
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 198

SSV 194 Ostseeviertel/Parkseite SUB
1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und die Entlastung des Oberbürgermeisters SSV 194
2. Jahresabschlussbericht SSV 198 – 2013
3. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 194
4. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 SSV 194
5. Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013 SSV 194

Bekanntmachung des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF

10.01.2023

Information des Amtes für Finanzen

02.01.2023