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Pressemitteilungen 05.09.2019 – Dr. Fassbinder: Bedingungen für Verkauf des Grundstücks am Ryck (B-Plan 55) sind erfüllt

OB Dr. Stefan Fassbinder
Dr. Stefan Fassbinder, Foto: Vincent Leifer

Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder hat sich zum geplanten Verkauf eines städtischen Grundstücks am Ryck (Bebauungsplan 55) an die Berliner Projektentwicklungsgesellschaft UTB geäußert. Auf dem Areal soll ein Wohngebiet für rund 1.400 Einwohner entstehen. Dr. Fassbinder meint dazu: "Die Städte stehen heute vor zwei großen Aufgaben: Sie müssen eine Mobilität ermöglichen, die allen Bedürfnissen gerecht wird und gleichzeitig das Klima und unsere Ressourcen schont sowie die öffentlichen Raum lebenswert hält. Und sie müssen der zunehmenden räumlichen Trennung der Wohngebiete nach Einkommen, Alter oder Nationalität entgegenwirken. Auf beide Herausforderungen findet der von der Bürgerschaft beschlossene Weg der Entwicklung des Gebietes zwischen Ryck und Altem Friedhof gute Antworten.

Mit dem Verfahren der Anhandgabe hat die Bürgerschaft beschlossen, dem Investor das Gebiet des B-Plans 55 zu verkaufen, wenn bestimmte im Anhandgabevertrag festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Zu diesen Bedingungen gehören z. B. ein Masterplanverfahren mit Bürgerbeteiligung, eine Weiterveräußerung von 60 % der Fläche an kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften und die Sicherstellung, dass die Mieten von einem Fünftel der Wohnungen in bezahlbarer Höhe bleiben.

Es oblag der Verwaltung zu prüfen, ob die dem Erwerber im Anhandgabevertrag auferlegten Bedingungen erfüllt sind. Die Bürgerschaft hatte außerdem beschlossen, dass der Bauausschuss zu dieser Frage angehört werden muss. Beide Schritte konnten mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Alle notwendigen Finanzierungsnachweise liegen vor, teilweise ist die Anforderung sogar übererfüllt. In der Vorlage zur Anhörung gab es noch zwei offene Punkte. Beide konnten im Vorfeld der Anhörung ausgeräumt werden. Dies wurde den Bauausschussmitgliedern mündlich durch die Verwaltung mitgeteilt. Mehr kann aus Gründen der zur Wahrenden Nichtöffentlichkeit nicht gesagt werden.

UTB-Geschäftsführer Dr. Klaus Boemer stand den Mitgliedern des Bauausschusses für Fragen zur Verfügung. Dies wurde jedoch von keinem Mitglied des Bauausschusses in Anspruch genommen.

Die Bürgerschaft hat nach dem Beschluss zur Anhandgabe den mit großer Bürgerbeteiligung entwickelten Masterplan beschlossen und sie hat mit dem Satzungsbeschluss zum B-Plan 55 Baurecht geschaffen. Die Verwaltung hat die Erfüllung der Bedingungen des Anhandgabevertrages geprüft und bestätigt und die Anhörung des Bauausschusses ist erfolgt. Somit steht einer Unterzeichnung des Kaufvertrages nichts mehr im Wege. Diese wäre im Übrigen auch einklagbar.

Mit dem Masterplan und dem Baurecht haben wir im B-Plan 55 einen Stand erreicht, von dem wir im sich westlich anschließenden Gebiet des B-Plans 55a (Alter Speicher und Hinterland) noch weit entfernt sind. Trotz intensiver Bemühungen der jetzigen Verwaltung sind wir bei diesem vor vielen Jahren unter der Verantwortung der CDU verkauftem Gebiet noch weit davon entfernt, dass sich „die Kräne drehen“.