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Pressemitteilungen 10.03.2017 – Greifswald voraussichtlich bis 26.3. Geflügelpest-Sperrbezirk: Hunde an die Leine, Katzen können frei laufen

Ein Hund angebunden an einer Laterne

Nach dem Fund eines toten Pfaus im Greifswalder Tierpark hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald in seiner Allgemeinverfügung vom 3. März 2017 das gesamte Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt zum Geflügelpest-Sperrbezirk erklärt. Das gilt voraussichtlich bis zum 26. März. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wird weiterhin eine Anleinpflicht für Hunde empfohlen, insbesondere in Gewässernähe. Katzen können frei rumlaufen.
In Greifswald besteht unabhängig von der Vogelgrippe eine Anleinpflicht bis auf die ausgewiesenen Freilaufzonen und von der Anleinpflicht befreite Hundehalter. Gleichwohl sollten Hundehalter, die von der Anleinpflicht befreit sind, ihre Hunde anleinen.

Nähere Informationen und den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügungen finden Sie unter: www.kreis-vg.de.