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Pressemitteilungen 09.11.2016 – Stadt erhebt Straßenbaubeiträge für Ausbau der Heinrich-Heine-Straße, 1. BA
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die Straßenausbaumaßnahme „Heinrich-Heine-Straße“ 1. Bauabschnitt, zwischen der Einmündung Schillerstraße und der Einmündung „Georg-Büchner-Straße“ endgültig hergestellt. Die Straße in diesem Bereich wurde als Anliegerstraße klassifiziert. (Bürgerschaftsbeschluss Nr. B584-10/13 vom 25.02.2013)
Entsprechend dieser Klassifizierung werden von den anliegenden Grundstückseigentümern Straßenbaubeiträge für die anteiligen Kosten in Höhe von 75 v.H. erhoben. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung vom 06.10.2016.
Am 21.10.2014 wurden mit Bescheiden Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erlassen. Mit der endgültigen Herstellung soll jetzt die Endbescheidung unter Anrechnung der Vorausleistung erfolgen.
Die Beitragsbescheidung erfolgt im November 2016.