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Pressemitteilungen 12.04.2018 – Wahlhelfer für die Landratswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald gesucht

Am 27. Mai 2018 wird im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, so wäre diese am 10. Juni. Für beide Wahlen sucht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald noch rund 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Insbesondere werden Personen gesucht, die bereits Erfahrung als Wahlvorsteher, Stellvertreter oder Schriftführer haben. Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Schriftführer werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde geschult. Als Aufwandsentschädigung erhalten alle Wahlhelfer jeweils 40,00 €. Die Wahlvorstände werden für die Hauptwahl am 27. Mai und gleichzeitig auch für eine mögliche Stichwahl am 10. Juni berufen. Greifswald ist in insgesamt 35 allgemeinen Wahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke eingeteilt. Weitere Infos zum Einsatz der Wahlhelfer.

Anmelden kann man sich über ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt, telefonisch unter 03834 8536-1331 oder per E-Mail: wahl01@greifswald.de  (bitte unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr., Einsatzwunsch, Erfahrungen als Wahlhelfer). Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden - soweit es geht -  berücksichtigt.

Wahlscheine ab 24. April online beantragen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl werden allen Wahlberechtigten bis zum 5. Mai zugestellt. Das Stimmrecht kann auch per Briefwahl ausgeübt werden. Die dazu notwendigen Wahlscheine können ab dem 23. April, 12 Uhr online beantragt werden. Anträge können aber auch per E-Mail an wahlen@greifswald.de oder per Fax 8536-1325 gestellt werden. Anzugeben sind dabei der Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und wenn ein anderer Zustellort gewünscht ist, auch die Angabe der Anschrift, an die die Unterlagen gesendet werden sollen. Telefonisch können Anträge auf Zustellung eines Wahlscheines jedoch nicht gestellt werden.

Die Briefwahl direkt vor Ort ist ab 7. Mai im Senatssaal des Rathauses möglich. Dieser Raum ist ab 13:30 Uhr auch für Rollstuhlfahrer erreichbar. Gleichfalls ab diesem Tag bis zum 11. Mai (außer Christi Himmelfahrt) kann Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden.

Personen, die zur Landratswahl einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen automatisch auch für eine mögliche Stichwahl zugeschickt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in der Kommune nach dem Melderegister ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus im Senatssaal 

Montag bis Donnerstag        9:00 – 12:30 u. 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag                               9:00 – 12:30 u. 13:30 bis 15:00 Uhr
Freitag, 25.05.2018,            9:00 – 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

Leiterin Wahlbüro: Frau Janzen (Zimmer 59); Tel.–Nr.: 8536-1330, wahlen@greifswald.de 
Koordinierung Wahlhelfereinsatz: Frau Kruse (Zimmer 60); Tel.-Nr.: 8536-1331, wahl01@greifswald.de