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Abfallberatung
Volltext
Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z. B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z. B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d. h. verbrennen oder deponieren.
Wie genau dies im Einzelnen erfolgen kann und wie die Beratung zur Abfallvermeidung und -verwertung in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten organisiert wird, ist vor Ort zu erfragen.
Unternehmer, bei denen dem Hausmüll ähnliche Abfälle anfallen, erhalten die Abfallberatung daneben auch bei den für sie zuständigen Kammern.
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Bürgerbüros oder Internetseiten der Landkreise/kreisfreien Städte oder der zuständigen Entsorgungsdienstleister, Büros oder Internetseiten der Kammern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.09.2013
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
70.2 SG Abfallwirtschaft / Immissionsschutz
17309 Pasewalk, Stadt
An der Kürassierkaserne 9
Fax:
+49 3834 8760-93230
Kontakt
Herr Maik Fürst
Position: Sachgebietsleiter
Raum: | 328. Haus 1 |
Zuständig für :
- Abfallberatung
- Abfallgebühr - Festsetzung
- Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen - Duales System -Feststellung
- Gewerbemüll Entsorgung
- Immissionsschutz - Bekanntgabe von Stellen oder Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - immissionsschutzrechtliche Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Sperrmüll Entsorgung
- Überwachungszertifikat für Entsorgungsfachbetrieb
- Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Wilden Müll melden