Adresse
Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Auskünfte zu den Altfällen in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zudem die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
27.07.2016