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Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Bei einem Mietverhältnis ist die durch den Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, ist die Selbsterklärung über ein Eigenheim (auch für Eigentumswohnungen) auszufüllen und ein Nachweis des Eigentums mitzubringen (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, etc.). Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Den elektronischen Antrag für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald finden Sie hier.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Formulare
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Herr Sascha Gennies
Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
Fax: | +49 3834 8536-4135 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Änderung der Hauptwohnung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- einfache Melderegisterauskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Sperrung von Signaturzertifikaten
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Express-Reisepass beantragen
- Führungszeugnis Erteilung
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Kinderreisepass beantragen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis abholen
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Wohnung anmelden
Formulare
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr