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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Für die Verlängerung müssen Sie die Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie
Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Höchstzeitraum von 18 Monaten verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19.09.2016