Anschrift
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Neue Bewohnerparkausweise werden nur bei Nachweis eines Hauptwohnsitzes des Antragstellers im Bewohnerparkbereich oder unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
a) der Antragsteller muss verheiratet sein oder eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes abgeschlossen haben und
b) die Ehe- oder Lebenspartner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben und
c) die Zweitwohnung in Greifswald darf nur aus beruflichen Gründen bestehen und
d) die Hauptwohnung der Ehe– bzw. Lebenspartner muss außerhalb von Greifswald gelegen sein und die Greifswalder Wohnung muss tatsächlich
vorwiegend genutzt werden.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt. Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist im Regelfall ein Jahr ab Datum der Ausstellung gültig. Die Ausnahmegenehmigung ist stets widerruflich, insbesondere dann, wenn der Grund für sie entfällt oder sie missbraucht wird.
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Anwohnerparkausweis