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Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Sie haben das erstmalige Tätigwerden als Tragwerksplaner vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzuzeigen.
In das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner ist einzutragen, wem die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag bescheinigt hat, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind.
Widerspruch
Nachweis darüber, dass im Staat der Niederlassung für die Tätigkeit als Tragwerksplaner mindestens die Voraussetzungen gemäß § 66 Absatz 2 Satz 1 LBauO M-V erfüllt werden mussten (berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer danach mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von Gebäuden).
Gebühr für die Erteilung der Bescheinigung: 125 EUR
Jahresgebühr für die Führung in dem Verzeichnis: 50 EUR
ca. 3 Monate
keine
Das Formular für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über das Erfüllen der nach § 66 Absatz 2 Satz 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen, kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Bescheinigung erteilt wurde.
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sie können bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eine Bescheinigung beantragen in der bestätigt wird, dass Sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.