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Auszüge aus Hauskoordinaten, Hausumringe
Volltext
Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und können kostenpflichtig abgegeben werden.
Handlungsgrundlage(n)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. S. 366/435), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666,671)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Verfahrensablauf
formlose Antragstellung, Erzeugen des Produktes, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
Fristen
keine
Formulare
formlose Antragstellung
Weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
02.05.2019
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise