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Umwandlung der Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges beantragen

Volltext

Die Umwidmung fliegerischer Lizenzen ist bis auf die, die nach JAR-FCL (deutsch) ausgestellt wurden, am 8. April 2015 abgeschlossen worden. JAR-FCL-Lizenzen können noch bis zum 8. April 2018 umgeschrieben werden.

Handlungsgrundlage(n)

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates [DE]

URL: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:01:DE:HTML

Hinweise zur VO (EU) Nr. 1178/2011 (Luftfahrt-Bundesamt) [DE]

URL: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Rechtsgrundlagen/Teil_FCL/Einfuehrung_Teil_FCL.htm

Erforderliche Unterlagen

selbsterklärende Antragsformulare (Internet)

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der umzuwidmenden Lizenz und wurden in sogenannten Umwandlungsberichten des Bundes veröffentlicht.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 14 Tage bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen

Fristen

Lizenzen nach JA-FCL (deutsch) bis 8. April 2018

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Fristabläufen kann es zusätzlichen fliegerischen Prüfungen/Überprüfungen kommen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.04.2015

Zuständige Stelle

Für Lizenzinhaber, die in M-V wohnen, ist die oberste Luftfahrtbehörde M-V zuständig.