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Beim Lageplan handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens. Er wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters durch örtliche Vermessung erstellt. Durch den Lageplan erhält man bei einem Bauvorhaben Planungssicherheit und das Baugenehmigungsverfahren wird beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Lageplan zum Bauantrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gefordert wird der Lageplan insbesondere in folgenden Fällen:
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Antragstellung (am besten persönlich, ansonsten über Formular per E-Mail oder Post), Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen, Erstellung des Lageplans, Versand der Ergebnisse und des Gebührenbescheides
Vermessungsantrag der zuständigen Stelle
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
22.05.2019