Online erledigen
Fischereierlaubnis: Angelerlaubnisschein für ein Jahr beantragen
Volltext
Anglerinnen und Angler können für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
- Erlass zur Erhebung von Entgelten für die Nutzung des selbständigen Fischereirechtes in den Küstengewässern des Landes M-V
- Tarifstelle 1.1 Erlass zur Erhebung von Entgelten für die Nutzung des selbständigen Fischereirechtes in den Küstengewässern des Landes M-V
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Gültiger Fischereischein
Verfahrensablauf
- Sie erwerben die Jahresangelerlaubnis online.
- Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte oder Paypal.
- Das online erworbene Fischereidokument wird als pdf-Datei per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mailadresse übersandt.
- Das Dokument kann entweder ausgedruckt oder elektronisch mitgeführt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Angelerlaubnis wird nach Eingabe der Daten und Bezahlung sofort an den Antragsteller versendet.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
10.07.2025
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Kosten
Gebühr (für Erwerber, die am Tag des Erwerbes das 18. Lebensjahr vollendet haben) : EUR 30,00
Gebühr (für Erwerber, die am Tag des Erwerbs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) : EUR 10,00
Gebühr (für behinderte Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG) : EUR 10,00