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Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt externe Unternehmensberatung.
Im Rahmen der Richtlinie werden Beratungen zur/zum
gefördert.
Die Richtlinie wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte verfügen und mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gewährt werden kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben der Beratungsleistungen von externen Beraterinnen und Beratern für Unternehmen (Abrechnung max. bis zu 15 Tagewerken, Tagessatz höchstens 900 EUR netto).
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor einem Vertragsabschluss eines Beratungsauftrages bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen. Dem Antrag ist ein detailliertes und verbindliches Angebot eines Beratungsunternehmens beizufügen. Zudem sind Angaben zum geplanten Beratungsunternehmen sowie zu den einzusetzenden Beraterinnen und Beratern zu machen, aus denen deren Eignung für das beantragte Vorhaben hervorgeht.
Vorrangig können kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handel, dem Handwerk, dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, dem Dienstleistungsgewerbe oder dem Verkehrsgewerbe, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, gefördert werden.
Das antragstellende Unternehmen muss mindestens zwei Jahre am Markt bestehen. Es muss über mehr als vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende) verfügen. Der Firmensitz oder die Betriebsstätte muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Die Beratungsleistungen müssen durch selbständige Berater/Beratungsunternehmen mit erforderlicher Qualifikation und ausreichenden beruflichen Erfahrungen durchgeführt werden.
keine
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor einem Vertragsabschluss eines Beratungsauftrages bei der GSA einzureichen.
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3
19055 Schwerin
Tel.: 0385 55775-0
Fax: 0385 55775-40
info@gsa-schwerin.de
Postfach 11 11 17
19011 Schwerin
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt externe Unternehmensberatung in KMU.