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Zuwendungszweck
1. Der Investitionspakt verfolgt folgende Ziele:
2. Fördergrundlage sind die Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, die Städtebauförderrichtlinien M-V sowie die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung.
3. Die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Investitionspakt erfolgt ohne Rechtsanspruch aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Zuwendung
Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen). Dazu zählen insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Der Bund beteiligt sich mit 75 v.H., die Länder mit 15 v.H. und die Städte und Gemeinden mit 10 v.H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Kommunen können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten. Wenn ein Dritter Träger der Einrichtung ist, wird eine Beteiligung an der Finanzierung in Höhe von mind. 25 % entsprechend der Städtebauförderrichtlinie M-V erwartet.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen in den Programmgebieten der Städtebauförderung liegen. Davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn ein besonderer Bedarf zur Förderung der Einrichtung zur sozialen Integration bzw. für den sozialen Zusammenhalt im Quartier besteht.
Die Förderung entspricht der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung.
keine
3 - 6 Monate
Die Frist zur Einreichung von Zuwendungsanträgen für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier ist auf den 15.01. eines jeden Jahres festgelegt.
Informationen und die Antragsunterlagen können auf der Homepage des Energieministeriums unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsbehörde),
Oberste Bauaufsichtsbehörde
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsbehörde)
Sandra Luther 0385 6363-1375
Ramona Hedrich 0385 6363-1317
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
04.02.2021