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Förderung der Kinder- und Jugenderholung

Volltext

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Voraussetzungen

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

03.07.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern