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Förderung der Kinder- und Jugenderholung
Volltext
Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
03.07.2019
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern