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Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die Sommerweidehaltung für folgende Tierkategorien:
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber oder Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aktive Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der genannten Verordnung sind und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich
Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Antrag beantragten Tierkategorien. Der Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten sind die im Weidetagebuch angegebenen Tiere.
Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern
(Sommerweiderichtlinie)
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
keine
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Der Zahlungsantrag für das Jahr, in dem die Förderung beantragt wird, ist bis zum 15. Mai bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase und bei Mastrindern.