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Förderung der emissionsarmen und gewässerschonenden Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern beantragen

Volltext

Zuwendungszweck

Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums vereinbar sind.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich im Verpflichtungszeitraum 42 Euro je Hektar Bezugsfläche. Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre und 7,5 Monate.

Grundlage für die Berechnung der Bezugsfläche sind die im Antrag auf Förderung angegebenen Durchschnittsviehbestände des Vorjahres (Kalenderjahr vor der Antragstellung) an auf Gülle stehenden Rindern oder Schweinen.
Die Fläche, auf der der flüssige Wirtschaftsdünger ausgebracht wird, muss mindestens der berechneten Bezugsfläche entsprechen. Dabei wird ausschließlich die Nettofläche angerechnet, Landschaftselemente bleiben unberücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Voraussetzungen

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  1. eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  2. den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  3. eine für die Ausbringung des flüssigen Wirtschaftsdüngers geeignete Fläche zur Verfügung stellen kann, die der berechneten Bezugsfläche entspricht.

Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Zuständige Stelle

das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V (StALU)

Ansprechpunkt

das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V (StALU)