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Zuwendungszweck
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Variante I) sowie die umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch andere Nutzungsbeschränkungen und Auflagen (Variante II).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb / außerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen innerhalb /außerhalb der Kulisse beantragt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:
Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt.
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
keine
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
19.02.2020