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Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen beantragen
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Variante I) sowie die umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch andere Nutzungsbeschränkungen und Auflagen (Variante II).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb / außerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen innerhalb /außerhalb der Kulisse beantragt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:
- EUR 105,00 je Hektar für die Verpflichtung nach Variante I für konventionell wirtschaftende Betriebe,
- EUR 220,00 je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für konventionell wirtschaftende Betriebe,
- EUR 175,00 je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
- Flächen in den vorgesehenen Gebieten nach den Nummern 6.2 und 6.3 beantragt.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Fristen
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Formulare
Zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)
Ansprechpunkt
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.02.2020