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Zuwendungszweck
Ziel ist die Erhöhung einer nachhaltigen Wertschöpfung, die Verbreiterung der industriellen Basis und die Schaffung bzw. Sicherung attraktiver Arbeitsplätze mit existenzsichernder, möglichst tariflicher Bezahlung.
Gegenstand der Zuwendung
Es können folgende Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert werden:
Folgende Erstinvestitionsvorhaben großer Unternehmen in eine neue Wirtschaftstätigkeit können gefördert werden:
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50% der Umsätze) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinausgehend, absetzen. Darüber hinaus sind Tourismusbetriebe, die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für den Tourismus erzielen, antragsberechtigt.
Folgende Branchen/Sektoren werden, neben den bereits durch den Koordinierungsrahmen der GRW ausgeschlossenen Wirtschaftsbereichen, grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung wird grundsätzlich als sachkapitalbezogener Zuschuss gewährt. Seit dem 1. Januar 2018 gelten folgende Basisfördersätze:
MV ohne Landkreis VG |
Landkreis VG |
|
Kleine Unternehmen |
25% |
35% |
Mittlere Unternehmen |
15% |
25% |
Große Unternehmen |
10% |
15% |
* Basisfördersatz entspricht Höchstfördersatz
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt die KMU-Definition der EU.
Eine Anhebung des Basisfördersatzes um bis zu 5 Prozentpunkte kann bis zum beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersatz nach Maßgabe der Erfüllung folgender Voraussetzungen gewährt werden:
Erfolgt bei den geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen eine geringere als tarifliche oder tarifgleiche Vergütung, wird ein Abzug vom Basisfördersatz um 5 Prozentpunkte vorgenommen. Große Unternehmen, die eine geringere als tarifliche oder tarifgleiche Vergütung zahlen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen sind unter nachfolgendem Link erhältlich:
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu richten!
In dem Förderprogramm können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) gefördert werden, die dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und ihre Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen sowie in der zu fördernden Betriebstätte bestehende Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöhen.
keine
Mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des GRW-Förderprogramms ist das LFI beauftragt. Die Bearbeitung jedes einzelnen Förderantrages erfolgt nach standardisierten Vorgaben. Mitunter sind für die Bearbeitung der Förderanträge durch das LFI eigene Prozesse aufgestellt worden.
Das LFI prüft die zur Bearbeitung des Antrages notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit, Förderwürdigkeit gem. geltender Regularien und Festlegungen (subventions- und beihilferechtliche Aspekte, Richtlinie, Förderpraxis, LHO, Verwaltungsvorschriften), Fristeinhaltung sowie Antragsberechtigung.
Für das Erstellen des Zuwendungsbescheides erfolgt die Gesamtprüfung und Bewertung aller vorliegenden Unterlagen unter Berücksichtigung gültiger Rechtsgrundlagen (LHO, Beihilferecht, Richtlinien, Förderpraxis usw.). Neben dem Zuwendungsbescheid wird ein Bewilligungsvermerk sowie die Anlagen zum Bewilligungsbescheid, ggf. Minister-Begleitschreiben erstellt.
Nach Vorlage vollständiger Unterlagen wird innerhalb von vier Wochen ein Zuwendungsbescheid erstellt.
Für die Vervollständigung des Antrags ist gemäß GRW-Richtlinie 2018 Ziffer 7.1.2 eine Frist von einem Jahr nach Antragseingang festgelegt. Der Antragsteller kann eine Verlängerung der Frist beantragen über deren Gewährung im Einzelfall entschieden wird. Werden innerhalb der Jahresfrist die Antragsunterlagen nicht vervollständigt, wird die Ablehnung des Antrags angekündigt.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
04.12.2019